Regeln

Haus- und Disziplinarordnung

Grundsatz

Erfolgreiches Zusammenleben im Bildungszentrum ist ein Baustein der Ausbildung.

Verantwortung

Wir gehen davon aus, dass die Lernenden Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen, die Lernsituationen im ÜK nutzen, und die Haus- und Disziplinarordnung einhalten.

Ordnung

In den Kursräumen sowie in und um das Gebäude ist Ordnung zu halten. Dazu gehört die getrennte Entsorgung von Abfall. Die entsprechenden Behälter stehen zur Verfügung. Es ist untersagt Schmierereien, Beschriftungen und Druckerzeugnisse (Kleber etc.) anzubringen. Die Kursräumlichkeiten sind täglich gereinigt zu verlassen. Nehmen Sie bezüglich Lärmemissionen Rücksicht auf andere Kurse bzw. Anwesende.

Garderobe

Zum Umkleiden steht ein Garderobenraum mit persönlichem Schrank zur Verfügung. Kleidungsstücke sind im Garderobenschrank und nicht am Arbeitsplatz aufzubewahren. Der persönliche Garderobenschlüssel ist bei Ende des Kurses wieder abzugeben. Für verlorene Schlüssel wird eine Gebühr von Fr. 30.- erhoben.

Brandmeldeanlage

Die Räumlichkeiten sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Manipulationen, die zur Auslösung eines Fehlalarmes mit Feuerwehreinsatz führen, kosten den Verursacher 650.-. Kann dieser nicht eruiert werden, teilt sich der Betrag auf alle Anwesenden Lernenden der entsprechenden Gruppe. Im Brandfall ist gemäss Instruktion des Kursleiters und der Notfallliste vorzugehen.

Verhalten auf dem Weg

Die Lernenden haben sich zu Fuss auf der instruierten Route zwischen Bushaltestelle, Coop und dem Bildungszentrum auf öffentlichen Wegen zu bewegen, ohne Abfälle liegen zu lassen und Schäden an Einrichtungen zu verursachen. Fahrzeugführer bewegen sich mit Rücksichtnahme auf andere Personen mit angepasster Geschwindigkeit und ohne unnötige Lärmemissionen im Quartier.

Parkieren

Motorfahrzeuge und Zweiräder sind innerhalb der um die Gebäude verlaufenden Strasse auf den nicht speziell reservierten Parkflächen abzustellen. Auf die Anwohner ist Rücksicht zu nehmen und die Fahrweise in der Umgebung des Bildungszentrums entsprechend anzupassen.

Mittagessen

Das Mittagessen ist in den Kurskosten inbegriffen und obligatorisch. Spezielle Ansprüche an die Ernährung aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen sind direkt mit dem Verpflegungsbetrieb abzusprechen. In den Räumlichkeiten des Verpflegungsbetriebes wird aus Rücksicht auf andere Kunden ein tadelloses Benehmen verlangt. Eine Zuwiderhandlung hat den Ausschluss vom Mittagessen zur Folge.

Rauchen

In sämtlichen Räumen besteht für alle Kursteilnehmer Rauchverbot. Rauchen ist nur während den offiziellen Pausen im Freien gestattet. Es sind die speziell dafür platzierten Aschenbecher zu benützen.

Alkohol und Drogen

Vor und während der Kurszeit herrscht striktes Alkoholverbot. Die Konsumation, der Besitz und Handel von jeglichen Drogen ist strengstens untersagt. Verstösse gegen diese Vorschriften werden mit dem Ausschluss aus dem ÜK geahndet, unter gleichzeitiger Meldung an den Lehrbetrieb.

Unterrichtszeit

Die Unterrichtszeit ist pünktlich einzuhalten, auch nach den Pausen.

Verhalten

Von den Kursteilnehmern wird ein korrektes Verhalten erwartet. Den Anordnungen des Kursleiters ist Folge zu leisten. Jeder hat sein Verhalten der Rücksicht auf seine Mitlernenden anzupassen.(kein Pfeiffen und Schreien)

Einrichtungen

Mit den zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Werkzeugen, Maschinen und Materialien ist ein sorgsamer Umgang geboten. Mängel und Schäden sind dem Kursleiter unverzüglich zu melden.

Arbeitssicherheit

Die Vorschriften der Suva und die Weisungen der Instruktoren in Bezug auf die Arbeitssicherheit sind zu befolgen. Die persönliche Schutzausrüstung hat der Lernende mitzubringen.(Gehörschutz, Schutzbrille) Es ist Arbeitskleidung und es sind Sicherheitsschuhe der Kat. S3 (durchtrittsichere Sohle und Schutzkappe) zu tragen.

Komunikationsmittel

Das Benutzen jeglicher Kommunikationsmittel (z.B.Handy, iPod, Radio) ist während der Unterrichtszeit verboten. Handy’s sind ausgeschaltet.

Diebstahl

Persönliche Gegenstände können im persönlichen Garderobenschrank eingeschlossen werden. Für Diebstähle wird keine Haftung übernommen.

Zuwiderhandlungen

Jeder Kursteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden. Zuwiderhandlung gegen die Haus- und Disziplinarordnung kann die Wegweisung unter gleichzeitiger Meldung an den Lehrbetrieb zur Folge haben.

Besucher

Bildungsverantwortliche und Eltern sind herzlich eingeladen, die Kurse zu besuchen. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.

Absenzenregelung

Grundsätze

Der Besuch der Überbetrieblichen Kurse ist obligatorisch. (BBG Artikel 23.3) Lernende, die nicht zum ÜK erscheinen, werden dem entsprechenden  Berufsbildungsamt gemeldet.

Die Lehrbetriebe sind verantwortlich, dass die Lernenden an den Kursen teilnehmen können. Amtliche Termine oder Termine bei Arzt, Zahnarzt, Fahrschule usw. sind ausserhalb der ÜK-Zeiten wahrzunehmen.

Kursverschiebung

Die Kurslisten werden in den Berufsschulzimmern und auf www.holzbau-bz.ch, frühstmöglich publiziert. Kann ein Lernender den ÜK während dem vorgesehenen Zeitraum aus unumgänglichen Gründen nicht besuchen, nimmt er oder sein Berufsbildner umgehend Kontakt mit dem Zentrumsleiter auf, um den Kursbesuch für einen anderen Zeitraum zu vereinbaren. Grund für eine Verschiebung des Kurses kann sein: Militärdienst, Unfall und gebuchte Ferien bei Kursen, welche während den Berufsschulferien stattfinden. Die Kursleitung kann zu verschiebende Kurse aufsplitten. Verschiebungsvereinbarungen mit Lernenden werden dem Betrieb schriftlich angezeigt und müssen vom Berufsbildner genehmigt werden.

Absenzen

Die Kursleiter führen eine Absenzenkontrolle. Unpünktliches Erscheinen zu den Kurszeiten (auch nach den Pausen) wird registriert. Bei Krankheit und nicht selbst verschuldetem Fernbleiben, hat sich der Lernende umgehend telefonisch beim ÜK-Leiter zu melden. Bei Verspätung des ÖV ist eine schriftliche Bestätigung des Betreibers mitzubringen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben nimmt der ÜK-Leiter Kontakt mit dem Lehrbetrieb auf. Absenzen werden dem Lehrbetrieb mit der Kursbewertung mitgeteilt. Bei Absenzen von mehr als einem Tag wird mit dem Berufsbildner die Nachholung der verpassten Kurstage vereinbart. Bezahlte Kurskosten werden anteilsmässig bei Absenzen von 50% und mehr der Kursdauer rückvergütet, sofern ein Nachholen der fehlenden Kurstage nicht möglich ist. (z.B. Lehrabbruch etc.)

Kurse

Das können Sie vom überbetrieblichen Kurs erwarten:

Berufe

Sie interessieren sich für diese Berufe? Hier erfahren Sie mehr:

Kontakt

Holzbau Schweiz
Bildungszentrum Zentralschweiz
Zellgut 11
6214 Schenkon
T 041 320 17 55
info@holzbau-bz.ch